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Büchereiordnung

 

 

EINSCHREIBUNG
Bei der Einschreibung hat der Leser einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen, sofern er nicht persönlich bekannt ist. Durch die eigenhändige Unterfertigung des Einschreibungsantrages verpflichtet sich der Leser, die Bücherei- 

und Tarifordnung anzuerkennen und einzuhalten.

 

Für Kinder unter 14 Jahren hat der Erziehungsberechtigte selbst die Anmeldung vorzunehmen oder es ist eine schriftliche, von ihm unterfertigte Zustimmungs- und Haftungserklärung abzugeben.

Entlehnungen gelten ausschließlich für jenen Benutzer, der ein Medium entlehnt hat. Eine Weitergabe an andere Personen ist ausdrücklich untersagt.

 

ENTLEHNUNG VON MEDIEN und TARIFORDNUNG

 

Folgende Mediengruppen werden angeboten:

Medien

Verleihdauer

Bücher u. ältere Zeitschriften

3 Wochen

Neue Zeitschriften

1 Woche

CDs und DVDs

3 Wochen

Spiele

3 Wochen

Tonies 3 Wochen

 

 

Die Verlängerung der Leihfrist ist gegen eine zusätzliche Gebühr während der Öffnungszeiten auch telefonisch möglich, wenn keine Vorbestellung durch einen anderen Leser vorliegt.

Die Hinterlegungsfrist beträgt max. 10 Tage. Jeder Benutzer/Benutzerin kann max. 10 Medien entlehnen.

 

Medien, die für Kinder und Jugendliche ungeeignet sind, dürfen seitens der Büchereileitung nicht an solche ausgegeben werden.

 

Bei unbegründeter, verspäteter Rückgabe von Medien ist eine Versäumnisgebühr pro Mahnung zu entrichten. Weiters entsteht eine zusätzliche Entlehngebühr.

 

So lange die Rückgabe eines Mediums fällig ist, ist eine weitere Entlehnung nicht möglich.

Wenn ein Leser trotz zweimaliger Mahnung die entlehnten Medien nicht zurückgibt, wird er aus der Lesekartei gestrichen und der Wert des Mediums eingeklagt.

 

Entlehnt ein Leser länger als ein Jahr kein Medium, so ruht für diesen Zeitraum die Mitgliedschaft. Nach einem weiteren Jahr erfolgt automatisch die Streichung aus der Leserdatei.  Eine Neueinschreibung kann jedoch jederzeit wieder erfolgen.  Ebenso ist eine Unterbrechung unter gleichzeitiger Hinterlegung der Lesekarte in der Bücherei möglich.

 

SCHONUNG VON MEDIEN

Jeder Büchereibenutzer verpflichtet sich, die entlehnten Medien sorgfältig und schonend zu behandeln. Der Leser haftet für alle von ihm entliehenen Medien.

Kopien aus Medien sind ausschließlich nur zum eigenen und privaten Gebrauch gestattet. Jede Haftung nach Datenschutzgrundverordnung betrifft ausschließlich den Entlehner.

 

Die Spiele werden mit Hilfe der Inhaltsliste von ihm selbst auf ihre Vollständigkeit hin überprüft. Mängel sind vor der Aushändigung des Mediums festzustellen, ansonsten gelten sie als in Ordnung übergeben.

Für die Beseitigung von Verschmutzungen oder die Behebung von anderen Beschädigungen ist ein von der Büchereileitung im Einzelfall festzulegender Kostenersatz zu leisten. Stark beschädigte oder verlorengegangene Medien sind mit dem Neuwert zu ersetzen. 

 

VERHALTEN IN DER BÜCHEREI
In den Räumlichkeiten hat im Interesse aller Leser größtmögliche Ruhe zu herrschen. Essen und Trinken sowie das Rauchen und die Mitnahme von Hunden ist untersagt.